PSA gegen Absturz

nach DGUV Regel 112-199

Die Unterweisung nach DGUV Regel 112-199 richtet sich an Personen, die Rettungsmaßnahmen nach einem Absturz durchführen oder an der Organisation von Rettungskonzepten beteiligt sind. Sie vermittelt die notwendigen Kenntnisse für Planung, Auswahl und sicheren Einsatz von Rettungsausrüstung in absturzgefährdeten Bereichen.

Im Rahmen der Schulung werden sowohl rechtliche Grundlagen als auch praktische Inhalte zur Durchführung von Rettungsmaßnahmen behandelt.
Die Unterweisung erfüllt die Vorgaben der Berufsgenossenschaften und stellt sicher, dass Rettungssituationen fachgerecht, strukturiert und sicher bewältigt werden können.

Voraussetzungen

  • Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz nach DGUV R 112-198 (PSAgA)
  • 18 Jahre
  • Tauglichkeitsnachweis (wir empfehlen eine G41-Untersuchung)

Theorie

  • Gesetzliche Bestimmungen
  • Lagerung, Wartung und Pflege der Ausrüstung
  • Arten von Rettungsausrüstung
  • Allgemeine Gefahren im Umgang mit Rettungsausrüstung
  • Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen
  • Sicherungsmaßnahmen
  • Anschlagmöglichkeiten
  • Notwendigkeit von Kantenschutz
  • Sichtprüfung vor Benutzung
  • Bestimmungsgemäße Benutzung
  • Auswahl der Rettungstechniken
  • Grenzen des Verfahrens

Praxis

  • Nutzerkontrolle vor Anwendung
  • Anpassen der Ausrüstung
  • Eigensicherung
  • Zugang in den Gefahrenbereich
  • Anwendung der gesamten Ausrüstung
  • Evakuierung aus hoch gelegenen Arbeitsplätzen
  • Aktive Rettung von Verunfallten (begleitende Rettung)
  • Passive Rettung von Verunfallten (Abseilen von Verunfallten)
  • Rettung aus vertikalen Strukturen (Steigleiter, Masten)
  • Rettung aus horizontalen Strukturen (Plattform, Maschinenhaus)
  • Notfallmaßnahmen, Lagerung und Erste Hilfe nach der Rettung