PSA gegen Absturz

nach DGUV R 112-198

Die Unterweisung nach DGUV Regel 112-198 richtet sich an Personen, die bei Arbeiten in der Höhe oder in absturzgefährdeten Bereichen persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) einsetzen. Ziel der Schulung ist es, die erforderlichen Kenntnisse für Auswahl, Anwendung und Einsatz der Ausrüstung gemäß den geltenden Unfallverhütungsvorschriften zu vermitteln.

Die Schulungsinhalte umfassen sowohl theoretische Grundlagen als auch praxisbezogene Übungen zum sicheren Umgang mit PSAgA. Die Unterweisung erfüllt die gesetzliche Verpflichtung der Berufsgenossenschaften und dient der nachhaltigen Erhöhung der Arbeitssicherheit.

Voraussetzungen

  • 18 Jahre
  • Tauglichkeitsnachweis (wir empfehlen eine G41-Untersuchung)

Theorie

  • Gesetzliche Bestimmungen
  • Lagerung, Wartung und Pflege der Ausrüstung
  • Arten von PSAgA
  • Allgemeine Gefahren im Umgang mit PSAgA
  • Sicherungsmaßnahmen
  • Anschlagmöglichkeiten
  • Sturzphysik
  • Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen
  • Bestimmungsgemäße Benutzung
  • Sichtprüfung vor Benutzung
  • Grenzen des Verfahrens und Fehlanwendungen
  • Rettungsmöglichkeiten

Praxis

  • Nutzerkontrolle vor Anwendung
  • Anpassen der Ausrüstung
  • Absturzsicherung
  • Halte- und Rückhaltesysteme
  • Steigschutzsysteme
  • Sicherung in Hubarbeitsbühnen
  • Anwendung der gesamten Ausrüstung
  • Selbstrettung und Notfallmaßnahmen